Beitragseinreichung

Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung erfolgt die Einreichung von Beiträgen über ConfTool.



1. Allgemeine Hinweise

Im Rahmen der Tagung können Einzelbeiträge, Symposien oder Poster eingereicht werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Beiträge in einem offenen Format einzureichen.

Um möglichst vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Tagungsbeitrag zu ermöglichen, können einzelne Personen nur einmal als Erstautorin oder Erstautor eines Vortrags oder Posters sowie einmal als Diskutantin oder Diskutant in einem Symposium teilnehmen. Die Organisation eines Symposiums ohne eigenen Vortrag sowie die Erstautorenschaft im offenen Beitragsformat ist hiervon unabhängig. Als Co-Autorin oder Co-Autor können Sie mehrfach beteiligt sein.

Alle Beiträge werden nach ihrem Eingang in einem Review-Verfahren begutachtet. Um eine ausgewogene Beteiligung der Community am Reviewprozess zu gewährleisten, bitten wir alle Promovierten, sich zusätzlich zu Ihrer Beitragseinreichung auch als Gutachterin oder Gutachter zur Verfügung zu stellen. Bei der Zulassung von Beiträgen wird darauf geachtet, dass die empirische Bildungsforschung in ihrer Breite vertreten ist.

Die Einreichung von Beiträgen erfolgt ausschließlich online über ConfTool auf gebf2020.de und ist ab 15. Juli 2019 möglich. Die Beitragseinreichung endet am 30. September 2019 15. Oktober 2019.

Reichen Sie für alle Beitragsformen Abstracts ein, welche folgende Informationen beinhalten:

  • Theoretischer Hintergrund
  • Fragestellung
  • Methode
  • Ergebnisse
  • Literatur

Während der Begutachtung wird auf folgende Aspekte ein besonderes Augenmerk gelegt:

  • Vollständigkeit der Informationen
  • Nachvollziehbarkeit der theoretischen Argumentation
  • Klare Darstellung von Fragestellung und Methode
  • Qualität der methodischen Anlage
  • Qualität der gewonnenen Daten und der Auswertung


2. Beitragsformen

2.1 Einzelbeiträge

Für Einzelbeiträge sind 25 Minuten vorgesehen, davon 15 bis 20 Minuten für den Vortrag sowie Zeit für Nachfragen und Diskussionen. Die Einzelvorträge werden thematisch gruppiert und in Sessions eingeteilt. Jeder Session sind maximal vier Einzelvorträge zugeordnet. Eine Session aus Einzelbeiträgen dauert 100 Minuten. Einzureichen sind:

  • Namen der Autorinnen und Autoren mit institutioneller Zuordnung
  • Beitragstitel
  • Abstract (maximal 600 Wörter zzgl. Literatur) nach den oben genannten Kriterien 
  • bis zu 5 individuelle Stichworte

2.2 Symposien

Symposien werden von einer oder mehreren Personen organisiert und moderiert. Sie bestehen aus mindestens drei Symposiumsbeiträgen und einer durch eine Diskutantin oder einen Diskutanten geleiteten Diskussion. Für das gesamte Symposium sind 100 Minuten vorgesehen. Die zeitliche Gestaltung obliegt den Organisatorinnen und Organisatoren des Symposiums. Besonders erwünscht sind Symposien, die von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus unterschiedlichen Standorten gestaltet werden.
Die Organisatoren reichen das gesamte Symposium inklusive aller Informationen zu den Symposiumsbeiträgen ein: 

  • Name der verantwortlichen Personen (Chairs) mit institutioneller Zuordnung
  • Name der Diskutantin oder des Diskutanten mit institutioneller Zuordnung
  • Titel des Symposiums
  • Mantelabstract zum Symposium (maximal 600 Wörter zzgl. Literatur), welcher die gemeinsame Fragestellung erläutert sowie die Symposiumsbeiträge kurz darstellt und aufeinander bezieht
  • bis zu 5 individuelle Stichworte zum Symposium
  • Gemeinsames Literaturverzeichnis des gesamten Symposiums
  • mindestens 3 Symposiumsbeiträge 
    • Namen der Autorinnen und Autoren mit institutioneller Zuordnung
    • Beitragstitel
    • Abstract (maximal 600 Wörter zzgl. Literatur im gemeinsamen Literaturverzeichnis) nach den oben genannten Kriterien

2.3 Posterbeiträge

Posterbeiträge werden von der Tagungsleitung in thematischen Gruppen zusammengefasst. Zu Beginn der Postersession stellen die Autorinnen und Autoren ihr Poster in etwa zwei Minuten vor. Anschließend beginnt ein Posterrundgang mit Zeit für Nachfragen und Diskussionen an den einzelnen Postern.

Die drei besten Poster werden prämiert. Die Preise werden am Gesellschaftsabend überreicht.

Die Poster müssen in DIN-A0 und Hochformat präsentiert werden. Sie müssen bereits ausgedruckt zur Tagung mitgebracht werden. Ein Upload des Posters (als PDF-Dokument) ist über ConfTool bis 24. März 2020 möglich und Voraussetzung für die Teilnahme an der Begutachtung zum Posterpreis. Einzureichen sind:

  • Namen der Autorinnen und Autoren mit institutioneller Zuordnung
  • Beitragstitel
  • Abstract (maximal 600 Wörter zzgl. Literatur) nach den oben genannten Kriterien 
  • bis zu 5 individuelle Stichworte 

2.4 Offenes Beitragsformat

Die GEBF 2020 möchte auch innovative Beitrags- und Austauchformate ermöglichen. Abseits der traditionellen Präsentationsformate sollen für die Community relevante Aspekte aufgegriffen und adäquat im Tagungsprogramm verankert werden. Eine Session im offenen Beitragsformat dauert 100 Minuten. Jede Session wird durch eine oder mehrere Personen organisiert und hat einen Titel. Darüber hinaus obliegt die inhaltliche und methodische Gestaltung den Organisatorinnen und Organisatoren. Über die Annahme des Beitrags entscheidet die Tagungsleitung. Wir freuen uns über die Einreichung Ihrer innovativen Beiträge mit folgenden Punkten:

  • Namen der Organisatorinnen und Organisatoren (Autorinnen und Autoren) mit institutioneller Zuordnung
  • Titel des Beitrags
  • Kurzdarstellung (maximal 1000 Wörter zzgl. Literatur) der Zielstellung, der Inhalte und des geplanten Ablaufs
  • bis zu 5 individuelle Stichworte